Informationen zur Schuleinschreibung
Die Informationen für die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/2026 werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Ebenso erhalten die Eltern der Schulanfänger entsprechende Briefpost von der Schule.
für die Schulanfänger im Schuljahr 2024/2025
Die Schuleinschreibung findet statt am Dienstag, 12. März 2024. Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, haben wir für Sie einen persönlichen Termin eingeräumt. Dieser Termin wird Ihnen persönlich bekannt gegeben.
Wir bitten Sie zu der Ihnen zugeteilten Uhrzeit zu erscheinen.
Für die Schuleinschreibung Ihres Kindes bitten wir Sie, die Formulare auszufüllen und bis spätestens 6. März an der Schule abzugeben (Postweg, Briefkasten). Die Formulare werden Ihnen rechtzeitig vorher zugesandt.
Am Tag der Schuleinschreibung bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bestätigung der Teilnahme am Seh- und Hörtest (falls durchgeführt)
- Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder
- Bestätigung der Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung (falls durchgeführt)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr vorlegen
- Rückmeldung Antrag auf Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung
Einschreibungspflichtig sind Kinder im Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie alle zurückgestellten Kinder bzw. Kinder, die im Vorjahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden (Einschulungskorridor). Der Antrag muss bis spätestens 10. April 2024 schriftlich der Schule vorliegen. Die Kinder durchlaufen aber das Anmelde- und Einschulungsverfahren wie alle anderen Kinder. Eine Zurückstellung ist für die Korridorkinder nicht notwendig.
Auf Antrag eingeschult werden Kinder im Geburtszeitraum Oktober, November, Dezember 2018.
Ab Januar 2019 geborene Kinder werden nur nach schulpsychologischem Gutachten eingeschult.