Informationen zur Schuleinschreibung
Ablauf für die Schulanfänger im Schuljahr 2026/2027
Die Schuleinschreibung findet statt am Dienstag, 10. März 2026. Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, haben wir für Sie einen persönlichen Termin eingeräumt. Dieser Termin wird Ihnen persönlich bekannt gegeben.
Wir bitten Sie, zu der Ihnen zugeteilten Uhrzeit zu erscheinen. Ihr Kind muss bei dem Termin mit anwesend sein.
Für die Schuleinschreibung Ihres Kindes bitten wir Sie, die Formulare auszufüllen und bis spätestens 12. Februar an der Schule abzugeben (Postweg, Briefkasten). Die Formulare werden Ihnen am Elternabend überreicht bzw. rechtzeitig vorher zugesandt.
Am Tag der Schuleinschreibung bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bestätigung der Teilnahme am Seh- und Hörtest (falls durchgeführt)
- Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder
- Bestätigung der Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung (falls durchgeführt)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch im Original
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
- Rückmeldung Antrag auf Mittagsbetreuung und ggf. Ferienbetreuung
Einschreibungspflichtig sind Kinder im Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie alle zurückgestellten Kinder bzw. Kinder, die im Vorjahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben.
Für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben werden (Einschulungskorridor). Der Antrag muss bis spätestens 13. April 2026 schriftlich der Schule vorliegen. Die Kinder durchlaufen aber das Anmelde- und Einschulungsverfahren wie alle anderen Kinder. Eine Zurückstellung ist für die Korridorkinder nicht notwendig.
Auf Antrag eingeschult werden Kinder im Geburtszeitraum Oktober, November, Dezember 2020.
Ab Januar 2021 geborene Kinder werden nur nach schulpsychologischem Gutachten eingeschult.



